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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Fahrzeug-Angebote
AGB
Ansprechpartner

  • Vertragsabschluss / Rechte und Pflichte des Käufers

    Der Käufer ist an die Bestellung bzw. an den Kaufvertrag gebunden, sobald der Käufer sie mit der Unterschrift bestätigt hat.
    Bei Kaufverträgen und Bestellungen von Kraftfahrzeugen, welche nicht auf unserem Lager stehen sondern im Vorlauf sind, d.h. dass diese Fahrzeuge im Ausland bestellt worden sind, kann es unter Umständen dazu kommen, dass die Lieferzeiten überschritten werden können oder diese nicht geliefert werden können. In solchen Fällen kann nicht auf Schadensersatz oder auf Erfüllung des Kaufvertrages bzw. der Bestellung bestanden oder verklagt werden. Bei schriftlichen Lieferzeitangaben in den Bestellungen und Kaufverträgen sind es Informationen die wir vom ausländischen Zulieferer erhalten und so auch weitergeben. Diese Angaben sind unverbindlich. Auch hierbei kann nicht auf Schadensersatz oder Erfüllung bestanden und verklagt werden. Dem Käufer steht es frei, ob er zu diesen o.g. Bedingungen bestellt oder kauft. Wir weisen darauf hin, dass wir nur unter diesen vorgenannten Bedingungen Kaufverträge oder Bestellungen entgegennehmen. Mit der Unterschrift erklärt sich der Käufer damit einverstanden.

  • Preise

    Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Bei Mehrausstattungen, Steueränderungen, Modelländerungen, starken Währungskursschwankungen, behalten wir uns eine Preisänderung vor. Fahrzeugpreise sind immer inkl. COC-Papier, einem zulassungsberechtigten TÜV-Gutachten nach §13 EG-FGV oder gegebenfalls der ausländischen Zulassungsbescheinigung.

    Im Falle eines Bestellfahrzeuges können wir keine Preisgarantie gewähren, allerdings darf eine Preiserhöhung nicht mehr als 5% des ursprünglichen Kaufpreises darstellen. Eine Preiserhöhung ist durch uns den Kunden zu belegen.

  • Zahlung

    Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

    Bis zur vollständigen unwiderruflichen Bezahlung behalten wir uns vor, das COC- Dokument bzw. den Kfz-Brief bis zur unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto einzubehalten.

    Der Kunde hat bei einer Bestellung von Bestellfahrzeugen auf Antrag des Verkäufers eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10 % des Gesamtwertes, einschließlich des ausgewiesenen darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages, innerhalb von 3 Werktagen nach der unterschriebenen Bestellung zu leisten. Die Anzahlungen können bis zu 50 % der Gesamtsumme betragen.

    Eine verspätete Anzahlung kann zur Folge haben, dass die bestellte Ware erst zum nächstmöglichen Bestellturnus zur Produktion eingesteuert werden kann und somit sich die in der Bestellung angegebene Lieferzeit um mindestens weitere 4 Wochen verlängern kann.
    Sofern bei uns keine Anzahlung des Kunden eingegangen ist, wird der Verkäufer die Bestellung des Kunden nicht weitergeben können.
    Sollte die Anzahlung des Kunden nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug und es gelten die unter ,,Zahlungsverzug" geregelten Bedingungen aus unseren AGB.

  • Lieferung und Lieferverzug

    Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

    Bei abgeschlossenen Verträgen und / oder rechtsverbindlichen Bestellungen, die durch den Käufer nicht eingehalten werden machen wir den Pauschalbetrag von 15 % des Rechnungsbetrages als Schadensersatz geltend.

    Die Beschaffung eines Serviceheftes (immer in der Sprache für welches das Fahrzeug produziert worden ist, z.B. polnisch für Polen) kann wegen des zeitraubenden Postwegs ins Ausland und wieder zurück mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch unter Umständen für Zweitschlüssel, Radiopass, Masterschlüssel, Codekarten und so weiter.
    Sofern die unverbindliche Lieferzeitangabe des Fahrzeuges aus der Bestellung bzw. dem Kaufvertrag um 6 Wochen überschritten wird, kann der Käufer die Bestellung oder den Kaufvertrag stornieren, ohne dass ihm und auch dem Verkäufer irgendwelche Kosten entstehen.

  • Garantie bzw. Gewährleistung

    Unsere Fahrzeuge importieren wir als freie Händler (kein klassischer Neuwagen-Händler) überwiegend aus dem Ausland. Diese kaufen wir von Lagerbeständen auf, welche unter Umständen mehr als 1 Jahr nach der Produktion gestanden haben können. Zwar sind es (EU)-Neuwagen mit 0 Km., jedoch Gebrauchtwagen nach deutschem Recht.

    Bei einigen Fahrzeugen ist es notwendig, dass die Fahrzeuge im Ausland eine Tageszulassung erhalten, was bedeutet, dass die Herstellergarantie ab diesem Datum beginnt, und dass keine Garantie oder Gewährleistung über die volle Garantielaufzeit des Herstellers gegeben werden kann. Für die Durchsetzung der Garantieansprüche übernehmen wir keine Haftung. Sollten wir die durch uns angeforderten Garantiedokumente nicht erhalten, so übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung!

    Dieser genannte Haftungsausschluss gilt sowohl für EU-Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge, welche nicht aus Ländern der EU stammen. Falls es für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern eine deutschlandweite Garantiezusage seitens unseres Lieferanten zugesagt wird, teilen wir Ihnen diese Information, unter Ausschluss jeglicher Haftungsansprüche für dessen Durchsetzung, mit.

  • Abnahme

    Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Und somit das Fahrzeug nach Ablauf der 14 Tage ohne Einwilligung des Käufers das Fahrzeug an Dritte weiter veräußern!

    Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

  • Eigentumsvorbehalt

    Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.

    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Fahrzeugdokumente dem Verkäufer zu.

    Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln, der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sind die höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten verkaufen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, so gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.

  • Sachmängel

    Ansprüche dessen Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist für Neuwagen von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    Bei Gebrauchtwagenkäufen durch Verbraucher verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel nach einem Jahr ab Auslieferung an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer erfolgt der Verkauf von Gebrauchtwagen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

    Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:

    a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder, nur bei Neuwagen, bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

    b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

    c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

    d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

  • Haftung

    Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

    Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossen Versicherung (ausgenommen Summenversicherung ) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

    Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

    Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

    Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

  • Fahrzeugdaten

    Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland können die Werte der Emission, des Verbrauchs, der Typklasse, der Kilowatt-Zahl, der Ausstattung und die Steuerdaten gegenüber den deutschen Fahrzeugen abweichen.

  • Gerichtsstand

    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

  • Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

    a) Autovermietung und Automobilgroßhandel Wilhelm Geers e.K. behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

    b) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 
   
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