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Vertragsabschluss / Rechte und Pflichte des Käufers
Der Käufer ist an die Bestellung bzw. an den Kaufvertrag gebunden, sobald der Käufer sie mit der Unterschrift
bestätigt hat.
Bei Kaufverträgen und Bestellungen von Kraftfahrzeugen, welche nicht auf unserem Lager stehen sondern im
Vorlauf sind, d.h. dass diese Fahrzeuge im Ausland bestellt worden sind, kann es unter Umständen dazu
kommen, dass die Lieferzeiten überschritten werden können oder diese nicht geliefert werden können.
In solchen Fällen kann nicht auf Schadensersatz oder auf Erfüllung des Kaufvertrages bzw. der Bestellung
bestanden oder verklagt werden. Bei schriftlichen Lieferzeitangaben in den Bestellungen und Kaufverträgen sind
es Informationen die wir vom ausländischen Zulieferer erhalten und so auch weitergeben. Diese Angaben sind
unverbindlich. Auch hierbei kann nicht auf Schadensersatz oder Erfüllung bestanden und verklagt werden. Dem
Käufer steht es frei, ob er zu diesen o.g. Bedingungen bestellt oder kauft.
Wir weisen darauf hin, dass wir nur unter diesen vorgenannten Bedingungen Kaufverträge oder Bestellungen
entgegennehmen. Mit der Unterschrift erklärt sich der Käufer damit einverstanden.
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Preise
Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer (derzeit 19%). Bei Mehrausstattungen, Steueränderungen, Modelländerungen, starken
Währungskursschwankungen, behalten wir uns eine Preisänderung vor.
Fahrzeugpreise sind immer inkl. COC-Papier, einem zulassungsberechtigten TÜV-Gutachten nach §13 EG-FGV
oder gegebenfalls der ausländischen Zulassungsbescheinigung.
Im Falle eines Bestellfahrzeuges können wir keine Preisgarantie gewähren, allerdings darf eine Preiserhöhung
nicht mehr als 5% des ursprünglichen Kaufpreises darstellen. Eine Preiserhöhung ist durch uns den Kunden zu
belegen.
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Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Bis zur vollständigen unwiderruflichen Bezahlung behalten wir uns vor, das COC- Dokument bzw. den Kfz-Brief
bis zur unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto einzubehalten.
Der Kunde hat bei einer Bestellung von Bestellfahrzeugen auf Antrag des Verkäufers eine Anzahlung in Höhe von
mindestens 10 % des Gesamtwertes, einschließlich des ausgewiesenen darauf entfallenden
Umsatzsteuerbetrages, innerhalb von 3 Werktagen nach der unterschriebenen Bestellung zu leisten. Die
Anzahlungen können bis zu 50 % der Gesamtsumme betragen.
Eine verspätete Anzahlung kann zur Folge haben, dass die bestellte Ware erst zum nächstmöglichen
Bestellturnus zur Produktion eingesteuert werden kann und somit sich die in der Bestellung angegebene
Lieferzeit um mindestens weitere 4 Wochen verlängern kann.
Sofern bei uns keine Anzahlung des Kunden eingegangen ist, wird der Verkäufer die Bestellung des Kunden nicht
weitergeben können.
Sollte die Anzahlung des Kunden nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, befindet sich der Kunde im
Zahlungsverzug und es gelten die unter ,,Zahlungsverzug" geregelten Bedingungen aus unseren AGB.
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Lieferung und Lieferverzug
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon
unberührt. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder
Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der
Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen
oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Bei abgeschlossenen Verträgen und / oder rechtsverbindlichen Bestellungen, die durch den Käufer nicht
eingehalten werden machen wir den Pauschalbetrag von 15 % des Rechnungsbetrages als Schadensersatz
geltend.
Die Beschaffung eines Serviceheftes (immer in der Sprache für welches das Fahrzeug produziert worden ist, z.B. polnisch für Polen) kann wegen des
zeitraubenden Postwegs ins Ausland und wieder zurück mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch unter
Umständen für Zweitschlüssel, Radiopass, Masterschlüssel, Codekarten und so weiter.
Sofern die unverbindliche Lieferzeitangabe des Fahrzeuges aus der Bestellung bzw. dem Kaufvertrag um 6 Wochen überschritten
wird, kann der Käufer die Bestellung oder den Kaufvertrag stornieren, ohne dass ihm und auch dem Verkäufer
irgendwelche Kosten entstehen.
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Garantie bzw. Gewährleistung
Unsere Fahrzeuge importieren wir als freie Händler (kein klassischer Neuwagen-Händler) überwiegend aus dem
Ausland. Diese kaufen wir von Lagerbeständen auf, welche unter Umständen mehr als 1 Jahr nach der
Produktion gestanden haben können. Zwar sind es (EU)-Neuwagen mit 0 Km., jedoch Gebrauchtwagen nach
deutschem Recht.
Bei einigen Fahrzeugen ist es notwendig, dass die Fahrzeuge im Ausland eine Tageszulassung erhalten, was
bedeutet, dass die Herstellergarantie ab diesem Datum beginnt, und dass keine Garantie oder Gewährleistung
über die volle Garantielaufzeit des Herstellers gegeben werden kann. Für die Durchsetzung der
Garantieansprüche übernehmen wir keine Haftung. Sollten wir die durch uns angeforderten Garantiedokumente
nicht erhalten, so übernehmen wir hierfür keinerlei Haftung!
Dieser genannte Haftungsausschluss gilt sowohl für EU-Fahrzeuge, als auch für Fahrzeuge, welche nicht aus
Ländern der EU stammen. Falls es für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern eine deutschlandweite Garantiezusage
seitens unseres Lieferanten zugesagt wird, teilen wir Ihnen diese Information, unter Ausschluss jeglicher
Haftungsansprüche für dessen Durchsetzung, mit.
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Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch
machen. Und somit das Fahrzeug nach Ablauf der 14 Tage ohne Einwilligung des Käufers das Fahrzeug an Dritte
weiter veräußern!
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweist.
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Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem
Kauf zustehenden Forderung.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der
Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat
und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung
besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Fahrzeugdokumente dem
Verkäufer zu.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber
hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind
Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach
Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen
Verkaufswert ermitteln, der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des
Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sind
die höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten
verkaufen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, so gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.
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Sachmängel
Ansprüche dessen Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwagen entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen in zwei Jahren. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist für Neuwagen von einem Jahr,
wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei Gebrauchtwagenkäufen durch Verbraucher verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel nach einem
Jahr ab Auslieferung an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer erfolgt der Verkauf von Gebrauchtwagen unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas
anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder, nur bei Neuwagen, bei anderen, vom
Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im
letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des
betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des
Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
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Haftung
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen
Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung
besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine
vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossen Versicherung (ausgenommen Summenversicherung
) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem
Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen
des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
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Fahrzeugdaten
Bei importierten Fahrzeugen aus dem Ausland können die Werte der Emission, des Verbrauchs, der Typklasse,
der Kilowatt-Zahl, der Ausstattung und die Steuerdaten gegenüber den deutschen Fahrzeugen abweichen.
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Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt
bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
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Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
a) Autovermietung und Automobilgroßhandel Wilhelm Geers e.K. behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne
Nennung von Gründen zu ändern.
b) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.